Die Entwicklung des Konzepts für ein „Kreativ Wirtschaftszentrum Theater Karlshorst“ muss viele Rahmenbedingungen beachten und Partner einbinden: Nicht zuletzt die Baubehörden, welche die für eine erfolgreiche Neuorientierung nötigen baulichen Änderungen irgendwann einmal genau prüfen und genehmigen sollen. Umso schöner, wenn das in einem konstruktiven Dialog geschieht. So war es am 20.10.2011 in einer ersten Vorbesprechung mit dem Bau-und Wohnungsaufsichtsamt des Bezirks Lichtenberg, geleitet von Monika Kuhnert, und den zuständigen KollegInnen der Bauaufsicht, des Planungsamtes und der Denkmalschutzbehörde. Hierzu ein paar wesentliche Informationen (Auszüge):
1. Planungsrechtlicher Rahmen
Der Bebauungsplan XVII-38 sieht für das Grundstück die Festsetzung „Kerngebiet“ vor (vorwiegend Handelsbetriebe, zentrale Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und Kultur, sowie Gastronomie und Wohnungen, Ausnahmen: Bordelle, Vergnügungsstätten wie z.B. Spielhallen).
Ein Vorhaben ist hier zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die städtebaulichen Leitlinien für das Ortsteilzentrum Karlshorst sind daher zu beachten; konkret wünscht der Bezirk z.B. keine Einzelhandels-Discounter im Bereich Treskowallee 111. Ebenso ist keine „Konkurrenz“ zu dem im Bau befindlichen Gewerbe- und Kulturzentrum am Standort des ehemaligen KKL erwünscht.
iq consult verdeutlicht, dass das KWTK sich optimal in diesen Rahmen einfügen soll und gerade zum „Kulturhaus“ eine produktive Komplementärwirkung, aber keine schädliche Nutzungskonkurrenz gesucht wird, zumal die Zielgruppen und inhaltlichen Schwerpunkte (insbesondere Vereine und Bildende Kunst im Kulturhaus) unterschiedlich sein dürften.
2. Bauordnungsrechtlicher Rahmen
Es handelt sich um eine im Bestand geschützte Versammlungsstätte nach VStVO, die wieder genutzt werden könnte, wenn die vorhandenen sicherheitstechnischen Anlagen ggf. instandgesetzt, ordnungsgemäß geprüft und wieder betriebsbereit sind, inkl. Direktschaltung zur Feuerwehr.
Durch die Umnutzung praktisch sämtlicher Nebenfunktionsräume für die Musikschule und zwei Gaststätten ist ein regulärer Theaterbetrieb im Baubestand organisatorisch aber nicht mehr möglich. Funktionale Ergänzungen oder eine neue Versammlungsstätte mit veränderten Dimensionen müssten bauordnungsrechtlich neu beurteilt werden.
iq consult hat dazu die grundsätzliche Entwicklungsphilosophie erläutert:
Es erscheint nicht sinnvoll, „zurückzudrehen“ und etwa die Musikschule wieder auszulagern, aber organisatorische Funktionalität und wirtschaftliche Tragfähigkeit für eine adäquate neue Nutzung müssen sichergestellt werden: Die Idee für das KWTK ist, den idealtypischen Zusammenhang unterschiedlicher Kreativgewerke im früheren Theater (nicht nur Schauspiel, sondern z.B. auch Kostümschneiderei, Musik, Bühnenbild/Werbung und vieles andere) neu und flexibel zu formieren: Dazu bedarf es auch einer Neuinterpretation der baulichen Hülle und Funktionen.
Im äußeren Rahmen des Bestands sollen so zusätzliche Flächen z.B. für Funktionsräume, für Studios, Ateliers und Büros neu erschlossen werden, oder sogar, wenn dies sinnvoll und wirtschaftlich ist, das Vorderhaus zugeschlagen (das Kundenzentrum der HOWOGE ersetzend) oder auch der bereits grundsätzlich vorgesehene Anschluss-Neubau zur Treskowallee realisiert werden.
3. Denkmalrechtlicher Rahmen
Das Gebäude ist eingetragenes Baudenkmal, alle baulichen Veränderungen stehen unter Genehmigungsvorbehalt. iq consult hat deutlich gemacht, dass eine Bewahrung der Original-Details für das KWTK von entscheidender Bedeutung ist: Nur durch solche Besonderheiten und Authentizität wird eine herausragende Positionierung für Zwecke der Kreativwirtschaft am Markt möglich, insbesondere auch gegenüber der Vielzahl anderer, preiswerter Gewerberäume. Gleichwohl ist für die beschriebene „Neuinterpretation“ die Sicherung elementarer Funktionen notwendig, insbesondere eine deutlich verbesserte Belichtung (möglichst großzügiges Tageslicht) und hohe Nutzungsflexibilität.
- Ein Denkansatz ist, die Hinterbühne / den Bühnenturm durch Einzug von Zwischendecken (bei ausreichender, attraktiver Stockwerkshöhe) etwa für notwendige Funktionsräume und attraktive Studios / Büros nutzbar zu machen.
- Ggf. könnte es sinnvoll sein, die Bühnenfläche weiter in den Saal zu verlagern. Für eine flexible Nutzung ist die bestehende feste Bodenschräge hinderlich. Künftig könnte z.B. auch eine Betischung des Saales mit Gastronomie, Ausstellungen, unbestuhlte Tanzveranstaltungen etc. möglich werden, bei Bedarf mittels z.B. mobiler Podesterie auch ansteigende Sitzreihen.
- Gastronomie: Neben den bisherigen Bars ist eine Option, das EG-Foyer zum Saal zu öffnen und damit Gastronomie in den Saal hinein auch während der Veranstaltungen zu ermöglichen.
- Weitergehende Überlegungen könnten z.B. sein, auch die Foyerumgänge / Ränge im 1. OG für Studio- und Büroflächen umzunutzen, sowie hierzu eine Belichtung durch die Dachkonstruktion zu führen.
- Funktionell und zur Minderung von Immissionen durch Besucher erscheint es sinnvoll, den direkten Eingang in Richtung S-Bahnhof aufzuwerten und wieder in Betrieb zu nehmen. Ggf. wäre mit der Musikschule zu klären, ob der „Schostakowitsch“-Saal (im „Gegengeschäft“ für Nutzungsmöglichkeiten einer Spielstätte) wieder in ein übergreifendes Konzept zu integrieren ist.
iq consult bedankt sich bei den benannten Behörden ausdrücklich für das große Interesse und die konstruktive Diskussion und wird über die Ergebnisse der Konzeptentwicklung berichten. Beraten wird das Projekt dabei vom Architekturbüro reese lubic woehrlin (rlw-architekten).
Das vollständige Protokoll der Vorbesprechung finden Sie hier bzw. im Downloadbereich.